Karyptis schrieb am 01.08.2023 08:25:
Es verletzt die Würde des Menschen nicht, morgens aufzustehen und zu arbeiten und nicht anderen auf der Tasche zu liegen und sie zu verspotten.
...aus der somit verrichteten Arbeit auch einen Anspruch auf zeitnahe, das soziokulturelle Existenzminimum übersteigende Entlohnung zu erwerben und nicht aus einer perspektivlosen ABM in die nächste zu stolpern. Was aber ist mit der Würde derjenigen, die als Couponschneider, Spekulanten, Großvermögenserben gar nicht der Notwendigkeit des würdewahrenden Aufstehens-zwecks-Arbeitsverrichtung ausgesetzt sind? Die, pardon, nur aufstehen, um ihre Notdurft zu verrichten? Ist das auch grundgesetzlich verbriefte Würdewahrung? Gar, wenn sie andere, die würdewahrend aufstehen und Arbeit verrichten, verspotten? Fragen über Fragen, die Dein tiefsinniger Post aufwirft.