Ansicht umschalten
Avatar von jc1
  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Das hängt seeehr davon ab, ...

JohnDoe777 schrieb am 03.07.2024 12:29:

Wer sich über arme Menschen lustig macht, diese verhöhnt oder abwertet, der sollte sich sehr vorsehen, denn widrige Lebensumstände, schwere Krankheit und Verlust können auch den großen Millionär urplötzlich heimsuchen und ihn vom Podest stoßen.

Sozialdiskriminierung steht dem Rassismus eigentlich in nichts nach, wird aber offenbar von nicht Wenigen als gesellschaftlich und moralisch akzeptable Haltung angesehen.

Das entbindet freilich auch den Armen vor einer gewissen Eigenverantwortung nicht. Berühmt geworden und durch die Medien ging vor etlichen Jahren eine arme Frau, die glaube ich damals von Sozialhilfe lebte und sich durch sehr kluge Haushaltsführung über die Jahre ein kleines Vermögen ansparen konnte.

..was man als "kleines Vermögen" bezeichnet. Wenn man in Größenordnungen des in SGB II bezeichneten sog. "Schonvermögens" denkt, dann vielleicht. Was halt die "Verfasser" solcher Gesetzestexte unter "Vermögen" verstehen.
Und davon ab, wenn die Höhe dieses Schonvermögens überschritten wird, hat der Ämtler pflichtgemäß die Fortzahlung der Stütze einzustellen, bis es wieder (durch Verzehr und Verbrauch, nicht durch pflichtwidriges Verprassen!) unterschritten wurde ("bitte fügen Sie dem Antrag Belege bei"). Was den Nutzen der "sehr klugen Haushaltsführung" auf die Ämtlerseite verlagert. Der Steuerzahler dankt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten