Ansicht umschalten
Avatar von Bernhardiner-Katze
  • Bernhardiner-Katze

91 Beiträge seit 29.05.2024

Zum "Geständnis" eines ukrainischen Bürgergeldempfängers, dazu hab

ich auch ein konkretes Beispiel:

Vorgeschichte:
Traf letzte Woche mal wieder eine Bekannte, welche in einer privaten Arbeitsvermittlung (auch mit Aufträgen des sog. Jobcenters) arbeitet.
Sie klagte generell über die Ukrainer, welche sie bereits in Arbeit zu vermitteln versucht hatte; erwähnte dabei auch, daß so Einige zwar Spachkurse besuchten, aber nur den B1-Level dann schaffen - und an B2 dann scheitern.
Ihre Ansicht zu den betreffenden von ihr betreuten "Kunden", wo da scheitern:
Diese wissen ganz genau, daß B1 "nicht in Arbeit vermittelbar" bedeutet,
dh. - aus ihrer Sicht - die wollen nicht B2 schaffen, sondern im "Bürgergeld" bleiben.

Jetzt noch das konkrete Beispiel:
Einen Mann hatte sie dann doch mal vermitteln können, nämlich an den Getränkelieferanten, welcher ihrer Firma regelmäßig Getränke (kein Bier) kistenweise auf Vorrat liefert.
Dieser Lieferant ist am Tag bevor ich sie traf wieder zur Lieferung da gewesen und erzählte das:
- Der Ukrainer war bei ihm 6 Wochen in Probe
- Er war zufrieden, wollte ihn also einstellen, für 2.400 (brutto)
- Der Ukrainer unterschrieb dann überraschend den vorgelegten Arbeitsvertrag NICHT
- Seine Begründung (man mag es auch "Geständnis" nennen) war:
Insgesamt bekomme ich vom Amt mehr, als ich mit dieser Arbeit netto hätte.
Mit "insgesamt" meinte der vermutlich auch das Thema Miete/Teile der NK vom Amt...

Sind das Einzelfälle?
Nu, dazu fragte ich sie dann noch, wieviele Ukrainer (also auch Frauen ohne Kinder) sie denn bisher in feste/dauerhafte Arbeitsverhältnisse hat vermitteln können.
Ihre Antwort will ich allerdings hier nicht zitieren - es könnte nämlich für Verunsicherung sorgen...

Bewerten
- +
Ansicht umschalten