Bis vor vielleicht 10 Jahren waren Indexmieten in Deutschland grundsätzlich illegal. Ausnahmen gab es für Gewerbemietverträge mit langen Laufzeiten, harte Preisanhebungsklauseln waren nur bei Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren zulässig. In anderen Fällen waren nur weiche Klauseln erlaubt, also z.B. eine Klausel, dass der Vermieter bei Überschreiten einer gewissen Teuerung eine Anpassung des Vertrages verlangen könne, aber keinen automatischen Inflationsausgleich.
Wer hat eigentlich diesen Unsinn mit den Indexmietverträgen erlaubt? Der Grund dafür, dass solche Verträge zu DM-Zeiten weitgehend illegal waren, war, dass das Vertrauen in die Währung nicht erschüttert werden sollte. Beim Euro scheint das keine Rolle zu spielen :-(