Hassbürger schrieb am 28.09.2022 15:14:
Re: ALG-I und ALG-II in einen Topf zu werfen sind keine "Basisfakten, das ist De
Auch wenn der Unterschied zwischen den 2 Abkürzungen kaum erkennbar scheint, es ist doch ein riesiger Unterschied
Den musst du mir mal rausrechnen. Ich hab das Gefühl, dass man bei nur 60% des letzten Netto schon Alg II berechtigt ist.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/370558/umfrage/monatliche-nettoloehne-und-gehaelter-je-arbeitnehmer-in-deutschland/
Bei den Kosten für Energie und Lebensmittel? :-| Da bleibt doch nix überB-)
Nein, das ist man nicht! Die 60% vom Lohn, für die man übrigens selbst bezahlt hat mit seinen Abgaben als man sozisalversicherungspflichtig beschäftigt war, die können ohne weiteres über dem Sozialhilfesatz liegen und dann hat man natürlich ein Problem, wenn z.B. die Raten für teure Anschaffungen weiter laufen .... allerdings berechtigt das noch lange nicht für die Sozialhilfe. Dafür muss man darunter liegen. Das ist übrigens das Fiese, das selbst droht, wenn man gut verdient und meint niemals davon betroffen zu sein, weil man doch so viel Puffer noch hat. So ein "Puffer" kann schnell mal wegfallen und dann wird man um so mehr davon überrascht. Manchmal ist es regelrecht komisch, wenn gerade besser situierte Menschen dann anfangen zu heulen, weil sie damit nicht gerechnet haben und es dann als total unfair ansehen, dass gerade ihnen das jetzt passiert. Es ist entlarvende, wenn Menschen meinen ALG-I und ALG-II in den gleichen Topf zu werfen. Das zeigt nur um so deutlicher welche Form von Ausbeutung da gerne Vorschub geleistet wird!.
Um es mit einem Autofahrerbeispiel zu sagen. Da hat jemand für einen Airbag bezahlt und dann komme ich und baue den einfach aus und behaupte bei einem Unfall macht das doch keinen Unterschied, der Krankenwagen kommt auf jeden Fall auch wenn der Airbag nicht funktioniert hat. Wer den Airbag bezahlt hat, der hat auch ein Anrecht darauf, dass das Ding da ist und funktioniert, auch dann, wenn im Grunde versucht wird keinen Unfall zu haben. Wer die Rettungsmaßnahmen vermengt, der betreibt ein ganz anderes "Spiel".