Himmelfahrt schrieb am 30.09.2022 12:34:
Der Mindestlohn liegt ab Montag bei 12 € / h. Macht 2.075 € pro Monat. Das sollte wohl für den Einstieg locker reichen. Aber: Die geleistete Arbeit wird für den Arbeitgeber nicht mehr Wert, nur weil jemand zwei Frauen und drei Kinder hat.
Ja, reicht für einen Single.
Brutto: 2.075,00 €
StKl 1, keine KS
Netto 1.491,18 €
Familie, Alleinverdiener, Kinder 2 und 4 Jahre, Frau (Standard) wegen Kita Mangel kann nicht arbeiten
Brutto: 2.075,00 €
StKl 3, Kinderfreibetrag 1, keine KS
Netto 1.653,26 €
erstes Kind und zweites Kind 438 €
Einkommen 2.091 €
Und genau der Punkt trifft dann für die meisten Aufstocker zu. Mit einer Subvention der Arbeitgeber hat das sowas von gar nichts zu tun!
Doch, warum sollte ein Arbeitgeber mehr zahlen, da er weiß, dass der Beschäftigte die Differenz zwischen bezahltem Einkommen und lebensnotwendigen Einkommen vom Jobcenter bezahlt wird?
Am Beispiel oben:
Regelsatz (Regelbedarfsstufe 2)
Bedarfsgemeinschaft 808 Euro.
Kindergeld (2 Kinder) 570 Euro (-438 Euro staatl. Kindergeld, 132 Euro vom Jobcenter)
4 – Personen – Haushalt
Quadratmeter 80
Bruttokaltmiete 528,00 Euro
Heizung/Warmwasser 130,00 Euro
KdU Magdeburg
808,00 Euro Regelsatz
570,00 Euro Kindergeld
658,00 Euro Wohnkosten
Summe 2036,00 Euro
Einkommen 2.091 mit Arbeit
Einkommen 2.036 vom Jobcenter
Alle möglichen Varianten auszurechnen ist praktisch hier unmöglich.
Und obwohl bei diesem ganz kleinen Beispiel es besser wäre gleich zu Hause zu bleiben, gehen Millionen Menschen arbeiten - und müssen Aufstocken. Besonders bei Firmen, die keinem Tarifsystem unterliegen. Und Aufstocken ist eben doch eine Art von Subventionierung von Firmen und Unternehmen.