JosefG schrieb am 28.09.2022 17:41:
Ein Arbeitender soll mehr haben als ein Sozialleistungsempfänger.
Der sauberste Weg dahin ist, dass der Arbeitslohn auf die
Sozialleistung oben drauf kommt. Und damit ist man beim BGE.
Nein, das ist man nicht. Dann ist man bei einer Subventionierung von Firmen. Nur sehr einfach gestrickte Gemüter nehmen an, dass dieses BGE von 20€ nicht von der Arbeitgeberseite argumentativ bei der nächsten Lohnerhöhung in den Raum geworfen wird. Das wird dann ähnlich wie das Trinkgeld bereits jetzt in bestimmten Berufen einfach in den Lohn mit "eingepreist". Wie möchtest du das verhindern?
Man könnte mit 20 Euro monatlich anfangen und es dann langsam erhöhen.
Fragen zu Zahlungsmodalitäten (Realisierung als negative Einkommensteuer),
Es gibt eine Menge Menschen, die keine Einkommenssteuer zahlen, bei denen wäre eine negative Einkommenssteuer witzlos.
Anrechnung auf andere Sozialleistungen, Kreis der Berechtigten (nur Staatsbürger
oder alle hier Lebenden) könnten geklärt werden, solange der Betrag niedrig ist.Wenn bei der langsamen Erhöhung irgendwann die Zahl der Arbeitswilligen
wegzubrechen beginnt, müsste man die weitere Erhöhung vorläufig stoppen.
Oder sich darum kümmern, das vernünftige Löhne gezahlt werden. Wir haben kein "Fachkräfteproblem", sondern ein Problem des Mangels an auskömmlich und vernünftig bezahlten Jobs.
Und ein BGE müsste ja auch irgendwie finanziert werden. Wenn man die Finanzierung auf die eine oder andere Weise irgendwie wieder den Empfängern des BGE aufhalst, wird daraus das, was ich weiter oben schrieb, eine willkommene Subventionierung von Firmen, die Lohnabhängige beschäftigen.