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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Das ist die Verpflichtung, die man unterschreibt, ja

Tja, genau das unterschreibt man, wenn man beim Arbeitsamt vorstellig wird, zumindest für 12/5/365.

Sorry aber das ist ja wohl die ... Ausrede die ich jemans gehört habe.

War jedenfalls vor 5 Jahren noch so

nein war es nicht. Ich hatte nämlich zufällig vor 5 Jahren einen Jobwechsel und hab mir natürlich die Übergangszeit vom AA bezahlen lassen.

Aber einfach so in den Park gehen ist ein Verstoß gegen die "Anwesenheitspflicht".

Nein ist es nicht! Wenn du mal 2 Wochen nach Malle fliegst ist es das.
Aber selbst das darfst du:
https://www.arbeitsagentur.de/news/news-urlaub-bei-arbeitslosigkeit

So hier kannst du mal nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

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