Tlazolteotl schrieb am 28.09.2022 21:40:
Einfach mal die Zahlung mit Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit verknüpfen, s
Das wäre dann tatsächlich "Zwangsarbeit". Ausserdem wäre diese Arbeitenden dann definitiv zum Dumpingpreis unterwegs, und das bei wenig gut definierbarer "Gemeinnützigkeit"