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Avatar von jungspund
  • jungspund

mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2002

Nein.

Tlazolteotl schrieb am 28.09.2022 21:40:

Einfach mal die Zahlung mit Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit verknüpfen, s

Das wäre dann tatsächlich "Zwangsarbeit". Ausserdem wäre diese Arbeitenden dann definitiv zum Dumpingpreis unterwegs, und das bei wenig gut definierbarer "Gemeinnützigkeit"

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