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  • varadi

139 Beiträge seit 17.04.2021

Re: Hartz IV ist nicht Grundsicherung

Werfen wir einen Blick in § 1 Abs. 1 SGB II:
"§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht."
link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__1.html

Ganz abgesehen davon, dass bereits der erste Absatz dieses Machwerks sehr fragwürdig ist, steht da ganz explizit >>Grundsicherung<<.

Sie meinen die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, d.h. für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder Altersrentner. Menschen, die auf unabsehbare Zeit, aber nicht dauerhaft erwerbsunfähig sind, erhalten Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII.

Der Wechsel vom SGB II in das SGB XII erfolgt über §§ 8, 44a SGB II. Wenn nicht erwerbsfähige Menschen mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, bekommen Sie Sozialgeld nach SGB II (§ 19 Abs. 1 SGB II), das sind z.B. Kinder, außer sie bekommen Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII.

Das ist alles schön kompliziert. Das muss auch so sein, damit keiner seine Rechte kennt..

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