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  • Green Tentacle

mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.2009

Re: Wusstet ihr schon?

. Keinen Mindestlohn erhalten nach § 22 des Mindestlohngesetzes die folgenden Personen. Sie können keinen Anspruch auf 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto pro Stunde erheben:

- Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre alt sind und keinen Berufsabschluss vorweisen können
- Auszubildende
- Pflichtpraktikanten, die in einem Unternehmen bis zu drei Monate arbeiten
Personen, die sich schon länger in der Arbeitslosigkeit befinden

Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose – warum?

Ich nenne das Konsequent! Der Aufnahme von Arbeit wird ja bereits über die Lohnsteuer (Lenkungswirkung), Sozialabgabenlast, Preissteigerungen bei Transport und Wohnen weit über die zu erwartenden Verdienstmöglichkeiten hinaus , effektiv vorgebeugt wie man am sozialen Prestige der Politiker erkennen kann die das Thema Arbeit z.B. nur aus Erzählungen kennen. Das sind Logiker die dieser Diskriminierung beim Mindestlohn mit Argumenten wie folg begegnen:

Man hätte ja statt unter 18 zu sein , in Ausbildung, Praktikant oder Langzeitarbeitslos weil ggf. Körperlich eingeschränkt, zu alt, zu weiß, zu männlich/weiblich/divers ect , eben einfach als Milliardärs-Erbe geboren werden können!, Thema erledigt. Dann muss man z.B. kaum Steuern zahlen und Arbeiten muss man dann auch nicht, ähnlich derer die sich Politiker nennen und die von den Milliardäre bei ihnen eingekauften Gesetze machen damit diese auch Milliardäre bleiben und der Politiker immerhin Millionär wird.

als Milliardärserbe/Polit-Dynastie geboren werden zu können muss einfach als ein Grundrecht beschlossen werden und das Arnutsthema ist bei der Logik unserer PolitikElite komplett erledigt.

Getreu dem Motto: Wer hat dem wird gegeben und Nehmen ist Seeliger denn Geben.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.03.2023 12:53).

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