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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Erst mal einlösen: Das Volk will sich eine Verfassung geben.

Warum seit 70+ Jaren nicht ein realer Vorstoß dahingehend? Deutschland ist seit 34 Jahren wiedervereint, dann sollten wir Soziale Grundrechte Wohnung, Nahrung, Verkehrsteilhabe, Gesundheitsvorsorge, Familie-mit-Kind-Unterstützung, Schulbildung und Bildung und Informationsrechte, Pflege und Kultur, Beschädigtenversorgung und Rente mal angehen.
Veränderliche Mindeststandards definieren, die garantiert werden müssen.
Ebenso Regeln für Entschädigung, wenn das nicht gelingt.
Auch Grenzen sind aufzuzeigen, wo Limits gezogen werden. Wer Eigentum besitzt, muß dieses nicht in jedem Fall gleich verkaufen, aber der Staat erwirbt in jedem Fall ein primäres Verwertungsrecht, das er dann auch nutzen kann, wenn Gebrauchsgründe am Eigentum dauerhaft wegfallen könnten. Allein solche Regelgrundsätze erfordern eine Art eigenes Rechtsgebiet, "soziale Grundrechte und deren Grenzen".
Neu wird sein, daß kein ewigwährender Anspruch mehr besteht, der zu Ungleichheiten führt, sondern die Gleichheit der Auswirkungen umverteilt werden kann (Beispiel: es gibt keine Bestandsgarantie mehr für hohe Renten, wenn dadurch andere Rentenempfänger benachteiligt werden - sondern da gibt es analoge Anpassungen, um Einnahmen und Ausgaben so anzupassen, daß sie in den Bereich minimum zu Maximum fallen).
Denen am Maximum geht es ja trotzdem besser als denen am Minimum - und das zu Vrrreilende ist von Einnahmen dafür abhängig.
Bedeutet auch: Pensionen verschwinden, ihre Höhe wird in normale Renten umgerechnet (Gleichbehandlung). Das betrifft auch Politiker: exorbitant hohe Rentenversprechen sind durch Selbstbedienungseffekte entstanden, auch in der Wirtschaft, und somit aks ilkegal zu betrachten. Hier muß ebenfalks umferechnet werden, nach den Rentenregeln, und nach oben begrenzt. Was bleibt, ist ja der Besitz, der bei solchen Begrenzungsaktionen nicht berücksichtigt wird. Nur die Grenzen für alle sozialen Leistungen werden konsequent vereinheitlicht. Das Verhältnis der min-max-Schere bei jeder Leistung sollte vernünftig festgelegt werden, etwa 1: 2. Allein durch Besitzunterschiede bleiben natürlich Ungleichheiten besrehen - diese sollten steuerrechtlich reguliert werden (Vermögenssteuer je nach Höhe und Art des Vermögens), um eine weitgehen gleiche Grundrechtserfüllung gewährleisten zu können, aber keine Gleichmacherei zum Ziel hat.
Viel Diskussionsbedarf.

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