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mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Regeln im Extremfall

Es darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass echte soziale Grundrechte weithin fehlen, etwa ein Recht auf Arbeit oder Wohnraum. Dass diese Rechte noch immer nicht den Weg in das Grundgesetz gefunden haben, ist umso bedauerlicher, als sowohl die Weimarer Reichsverfassung als auch die Verfassung der DDR von 1974 solche und ähnliche Rechte bereits vorsahen.

Recht ist problematisch, denn wenn es ein Recht gibt, dann wird es ohne Rücksicht auf Verluste oder Untergang, ohne Verhältnismäßigkeit und Augenmaß um jeden Preis durchgesetzt. Daher muss Recht so gestaltet sein, dass es auch dann noch funktioniert, wenn genau diese unmäßige Durchsetzung praktiziert wird. Ansonsten erodiert das Recht und es entsteht ein rechtliches Vakuum, Gesetzlosigkeit.

Daraus folgt, dass eine Regel, die für den Extremfall nicht taugt, generell nicht taugt. Solche Regeln sind daher zu vermeiden.

Ein Recht, eine Wohnung kostenlos geschenkt zu bekommen (das ist die Konsequenz aus einem Recht auf eine Wohnung), macht Probleme, wenn alle gleichzeitig von diesem Recht Gebrauch machen. Und keiner mehr was arbeiten/zahlen möchte. Dann kann der Staat das Recht entweder nicht durchsetzen oder muss Zwangsarbeit anordnen.

Daher ist es richtig, dass absolute Ansprüche auf Schenkungen/Zuwendungen ohne Gegenleistung und unabhängig von der Kassenlage hochproblematisch sind und rechtssystematisch vermieden erden sollten. Maximal sollten Gesetze so formuliert sein: „Es gibt üppig Sozialhilfe, so lange die Kassen voll sind, wenn nicht, dann nicht.“ Das orientiert sich dann auch an der Realität.

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