Selbst wenn das Urteil von 1952 fragwürdig ist, die Tendenz der Rechtsprechung, in der Frage ob ein Streik angemessen ist, ist immer noch dieselbe. Die GDL hat es zu spüren bekommen. Mit dieser Frage wird automatisch der politische Streik zivilrechtlich unterbunden.
Weil aber keiner der Proleten Absichten hat, das System zu Fall zu bringen, müssen sie damit Leben.