Noch mal: Es gibt kein explizites Verbot!
Verpennt hat es die IGM 1952. Wären die damals weitergegangen, dann hätten sie Pflöcke eingeschlagen - so hat es der Staat getan, ganz im Sinne der herrschenden Klasse. Ist schließlich auch seine Aufgabe.
Wenn unsere "großen Gewerkschaften" ihre Aufgaben nicht wahrnehmen, wenn sich das Proletariat nicht als solches begreift - sich seiner Rolle nicht bewusst ist, dann findet Klassenkampf zwar trotzdem statt, aber eben sehr einseitig!
Man könnte das, mit guten Anwälten, auch juristisch durchziehen. Sogar mit sehr guten Aussichten auf Erfolg, denn schließlich fällt der politische Rahmen durchaus mit unter Arbeitsbedingungen. Das gilt nicht nur für Unternehmen. Also Gleichbehandlungsgrundsatz ...
Nur muss man es eben auch als Klassenkampf verstehen, und das Recht das ich nicht einfordere werde ich nicht bekommen!
Oder auch: Wer nicht kämpft hat schon verloren!
Btw. Ihnen ist schon bewusst, dass in deutschen Gerichten nicht in der Sache entschieden wird. Der oder die Richter bewerten die Vorträge!
Queru