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  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

Auch Kontrolle kann delegiert werden

Es ist durchaus möglich, auch Kontrollpflichten zu delegieren.
Aber wenn das nicht klappt, fällt es halt auf den zurück, der es erfolgreich hätte delegieren müssen. Insofern: ja, die "ritualisierte" Forderung hat schon ihren Grund, jedesmal wieder.

Wenn sie nicht greift, weil es tatsächlich auf einer "untergeordneten" Ebene zu eklatantem Versagen gekommen ist, das nicht (auch) von höherer Warte aus verusacht oder zumindest gefördert wurde, kann man so einen Rücktritt durchaus noch abwenden. Aber dann muß eben dargelegt werden, daß es nicht um Bauernopfer geht, sondern um Sacherwägungen.

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