Bei uns sind die Staatsanwälte den Innenministerien unterstellt und auch weisungsgebunden. Ist ja auch ok. Die sollen nämlich an Stelle der Polizei Ermittlungen leiten und dürften der Polizei gegenüber ihrerseits weisungsbefugt sein. Ganz klassische Hierarchie hier wie da.
Einzig die Richter sind frei. Mal abgesehen von zivilrechtlichen "Lieblingsgerichtsständen", was einen " gewissen Geruch" verströmt und, daß das BVerfG auch nicht wirklich unabhängig richtet. Aber es geht so.