Für Aus- und Einreise gibt es Grenzübergangstellen ( GÜST ), je nach
Staatsbeziehungen sind da von nichts bis Ausweiss, Pass und Visum
notwendig als Freigabe für den Grenzübertritt.
Staatsbeziehungen sind da von nichts bis Ausweiss, Pass und Visum
notwendig als Freigabe für den Grenzübertritt.