daß niemand versehentlich beim Ziegenfutttersuchen sich verläuft,
nicht Kinder beim "Fangeles" spielen darein laufen, dann ist
Schußwaffeneinsatz nach Warnanruf und Warnschuß legitim!
nicht Kinder beim "Fangeles" spielen darein laufen, dann ist
Schußwaffeneinsatz nach Warnanruf und Warnschuß legitim!