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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Warum nicht, wenn ausreichend Warnungen und Vorzäune vorhanden sind

daß niemand versehentlich beim Ziegenfutttersuchen sich verläuft,
nicht Kinder beim "Fangeles" spielen darein laufen, dann ist
Schußwaffeneinsatz nach Warnanruf und Warnschuß legitim!

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