Das spanische Verfassungsgericht hat gerade den Alarmzustand vom März 2020 für Verfassungswidrig erklärt. Stattdessen hätte der Ausnahmezustand erklärt werden müssen. In einer Entscheidung von 6:5 Stimmen auf eine Klage der rechtsextremen Partei Vox hat das Verfassungsgericht jetzt das Urteil gefällt. Die Folge ist, dass nun das gesamte Jahr 2020 wiederholt werden muss. 2022 verschiebt sich deshalb um ein Jahr.