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  • Fiend_THeyde

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Re: Es gilt nicht nur die spanische Verfassung, sondern auch das Völkerrecht

respicefinem schrieb am 20.09.2017 15:29:

Im Umkehrschluss zu diesem Prinzip schlussfolgern die Vertreter der „remedial secession“, dass eine Volksgruppe ein Recht auf Abspaltung hat, wenn die betreffende Regierung ihre Bevölkerung nicht mehr repräsentiert. Typischerweise kommt es in solchen Situationen zu schweren Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen wie dem Ausschluss von Wahlen, politisch motivierten Vereinigungs- und Versammlungsverboten, Hausarresten und Inhaftierungen. Bei Umkehrschlüssen ist jedoch Vorsicht geboten. Sie sind nicht immer ein zutreffendes Auslegungsmittel. „Remedial secession“ bleibt aber prekär und muss die absolute Ausnahme darstellen solle. Zuvor müssen alle anderen Mittel zur Beilegung des Konflikts zwischen Mutterstaat und Sezessionsgruppe ausgeschöpft sein.

Davon kann bei Katalonien nun wirklich nicht die Rede sein.

Nun, da die korrupte Zentralregierung den Dialog verweigert, die Abstimmung mit Gewalt verhindern will und politisch motivierte Verhaftungen, sowie Versammlungsverbote durchführen lässt, ist somit sehr wohl davon die Rede!

Als nächstes werden sie wahrscheinlich die Demonstrationen gewaltsam angreifen...spätestens dann sollte die PP die Regierungsgewalt abgenommen bekommen; die Mehrheit hierfür ist bereits vorhanden...

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