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Avatar von arth_
  • arth_

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2000

Re: Fundierter Kommentar zur Pressemeldung ...

Alias schrieb am 15.03.2017 14:37:

[...]
Nichtsdestotrotz;
Wie können legal nach den Deaktivierungs-Regeln nicht übereinstimmende
Waffen überhaupt wieder aktiviert werden.

Da ist doch schon was faul.

Nach Besuch einer hydraulischen Stanze oder Presse sollte doch
nichts mehr aktivierbar sein.

Nein, an der Stelle ist eigentlich nichts faul. Mit Deaktivierungsvorschriften, egal wie weit reichend, kannst Du immer nur Leute an der Reaktivierung hindern, die eine Waffe nicht hätten komplett neu bauen können, das sagen auch z.B. Experten des deutschen BKA in Anhörungen zum Waffenrecht regelmäßig.

Das Ziel bei der Deaktivierung ist ja, einen Dekorationsgegenstand herzustellen, der weitestgehend wie die ursprüngliche Waffe aussieht, sonst könnte man die Dinger einfach einschmelzen. Auch aus der Schmelze können ausreichend ausgerüstete und ausgebildete Handwerker neue Waffen machen, das ist einfach so.

Der spannende Aspekt ist ja die Aussage von Europol, daß jemand auf einem Haufen *unveränderter*, d.h. schussfähiger ehemaliger Militärwaffen sitzt und ihm vorgeworfen wird, Büchsenmacherwerkzeuge zur Reaktivierung (der noch nicht mal deaktivierten) Waffen zu besitzen, als Indiz für kriminelle Absichten.

Vermutlich wurde aber hier schon korruptionsbedingt Schindluder betrieben.

Kann ich nichts zu sagen.

PS
Wie müssen solche Waffen eigentlich deaktiviert werden?

Das war bisher in verschiedenen EU Staaten unterschiedlich und ist das einzig nützliche Ergebnis der EU Waffenrechtsverschärfung, daß es hier eine Vereinheitlichung geben wird. Die derzeitigen Regeln kann ich nicht im Detail wiedergeben, da mir Dekos eigentlich ziemlich egal sind, es wird dabei aber jedes wesentliche Teil [1] dauerhaft unbrauchbar gemacht.

[1] Langwaffen: Lauf und Verschluss, Kurzwaffen: zusätzlich Griffstück. In den Lauf werden mehrere kalibergroße Löcher gebohrt, deren Anzahl und Position ist vorgeschrieben. Ein Loch nahe des Patronenlagers stellt beispielsweise sicher, daß ein Geschoss keinen wesentlichen Vortrieb erhält, selbst wenn sonst keine Änderungen vorgenommen würden.

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