Liquor_Aluminii schrieb am 15.03.2017 15:55:
Nun, mir liegen die nach Waffentyp aufgeschlüsselten Zahlen nicht vor.
Man kann aber - vermutlich - davon ausgehen, dass die damalige Versandhausware in vielen Fällen nicht die Verarbeitung und damit Lebensdauer eines Jagd- oder Ordonnanzgewehres aufweist. Dazu kommt noch die laienhafte Handhabung.Ganz unbeschadet dieses Sachverhalts sehe ich ein, dass man diese (Einzellader- und Repetier-)Langwaffen zwar schon als 'illegal' aufführen kann.
Sie tauchen jedoch (abseits von Verstößen gegen das Waffengesetz) praktisch nicht in der Kriminalstatistik auf. Genausowenig klassische Jagdwaffen wie der Drilling.Genau dort liegt dann meiner Meinung nach der Denkfehler: Wenn mit diesen Relikten de facto keine Verbrechen begangen werden, ist das Zusammenschmeißen aller 'illegalen Waffen in Deutschland' zum Zwecke der Information des Bürgers nicht zielführend.
Das macht dem Durchschnittsbürger nicht nur Angst, sondern vernebelt auch die Sicht auf reale Gefahren.
Wenn beispielsweise 500 Vollautomaten in eine deutsche Großstadt zulaufen, geht das in den 22 Mio völlig unter. Ein Zucken weit unterhalb des Promillebereichs, gleichzeitig potenziell der größte Anschlag in der bundesdeutschen Geschichte.
Vielen Dank für die Erläuterung. Ich hätte von mir aus darauf hingewiesen, daß mit diesen Waffen erstaunlich wenig Straftaten begangen werden (von WaffG Verstäßen abgesehen). Dies gilt aber nicht nur für Einzellader/Repetierer/KK/exotische Jagdwaffen, sondern auch für Opas P08 oder P38. Du bist mir da zuvorgekommen.
Ich würde aber da nicht zwischen den genannten Waffentypen und anderen Langwaffen unterscheiden, wesentlich ist eigentlich nur ob die Dinger unauffällig tragbar sind oder nicht. Ein mehrschüssiger K98 oder meinetwegen auch ein Halb- oder Vollautomat ist da in der gleichen Kategorie, Gegensatz sind Kurzwaffen.
Zu dem Beispiel mit den 500 VA: Das Problem wäre weniger Art und Anzahl als Motivation der Benutzer. 500 jagdliche Repetierer in geübten Händen würden ähnlichen Schaden mit weniger Fehlschüssen bewirken. Daher ist das WaffG auch die völlig falsche Baustelle für derlei Sicherheitsprobleme, denn wir können nicht alles verbieten was dazu genutzt werden kann, Menschen zu töten oder zu verletzen, insbesondere bei einfach zu beschaffenden oder zu fertigenden Gegenständen ist das völlig sinn- und aussichtslos.