... die eine Kommune unterhalten kann. Der "wahre Eintritt" ist im allgemeinen das doppelte des vom Bürger gezahlten.
Und wenn's nur ums Schwimmenlernen ginge, dann bräuchte man ja auch die ganzen Spaßbadinstallationen nicht.
... die eine Kommune unterhalten kann. Der "wahre Eintritt" ist im allgemeinen das doppelte des vom Bürger gezahlten.
Und wenn's nur ums Schwimmenlernen ginge, dann bräuchte man ja auch die ganzen Spaßbadinstallationen nicht.