jungspund schrieb am 18.10.24 15:38:
... die eine Kommune unterhalten kann. Der "wahre Eintritt" ist im allgemeinen das doppelte des vom Bürger gezahlten.
Und wenn's nur ums Schwimmenlernen ginge, dann bräuchte man ja auch die ganzen Spaßbadinstallationen nicht.
genau, ich habe mir das Schwimmen in der Ostsee selbst beibringen müssen