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  • _TomB_

81 Beiträge seit 02.10.2024

Re: Ist das die richtige Frage?

Fizzlefritz schrieb am 09.10.2024 22:26:

Hagjo1 schrieb am 09.10.2024 21:43:

Gibt es legitime Möglichkeiten, einen Staat daran zu hindern eine Atommacht zu werden?
Wie sehen die aus?
Oder muss die Weltengemeinschaft einfach den souveränen Willen eines völkerrechtlich anerkannten Staates akzeptieren, Atommacht werden zu wollen?

Wenn der Staat dem völkerrechtlich bindenden Atomwaffensperrvertrag beigetreten ist, dann gibt es diese legitimen Möglichkeiten, die dann allerdings von der UN durchgeführt werden müssten, und nicht unilateral und jenseits des internationalen Rechts.

Der Iran ist beispielsweise diesem Vertag beigetreten und hat in diesem Punkt seine Souveränität aufgegeben. Um diese bezüglich Erwerb von Atomwaffen wieder zu erlangen, müssten sie also erst einmal von dem Vertrag zurücktreten. Bis dahin wäre es tatsächlich für den Iran völkerrechtlich illegal, solche Waffen zu entwickeln. Ebenso illegal sind aber auch nicht durch den UN-Sicherheitsrat bestätigte Sanktionen oder Angriffe auf iranisches Territorium nur "auf Verdacht". Derzeit brechen also bis eindeutige Beweise auf den Tisch gelegt werden* nur die Gegner des Iran geltendes Recht.

* und damit ist keine Netanjahu-Powerpointshow gemeint.

Kann sein, dass ich mich irre und sich etwas geändert hat, aber meiner Kenntnis nach sind unilaterale Sanktionen völkerrechtlich nicht verboten und müssen nicht durch den Sicherheitsrat bestätigt werden, jedoch sind durch den Sicherheitsrat bestätigte/verhängte Sanktionen bindend.
Es gibt zwar ILC Entwürfe, welche so etwas genauer definieren, aber die sind nicht bindend.
Auch MRR Resolutionen sind nicht bindend.

Und noch eine Sache, nach den Angriffen auf Israel ist Iran zu legitimen Zielscheibe für Israel und Verbündete geworden, natürlich muss man sich an die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention halten, aber man bedarf keiner Beweise um ein Objekt entsprechend genannter Konventionen anzugreifen, dazu reicht ein begründeter Verdacht.
Die Genfer Konvention listet einige Beispiele für gültige Ziele und z.B. wird Beschaffenheit erwähnt. Also paar Meter Stahlbeton, vielleicht mit paar anderen Faktoren, welche die militärische Nutzung erhärten, können Kommunikationsanlagen in der Nähe sein, bewaffnete Uniformierte als Außensicherung, usw. könnten schon als Begründung reichen, wenn es nicht gerade eine Talsperre ist.
Mein Beispiel beschreibt ziemlich genau armierte Hangars für militärische Flugzeuge, um die zu vernichten, muss man keine Fotos der Flugzeuge innerhalb solcher haben.
Iran nutzt auch viele Flüssigtreibstoff Mittelstreckenraketen, die Betankung erfordert recht spezielle Fahrzeuge, bloße Sichtung dieser innerhalb einer Anlage macht die Anlage zu gültigem Ziel.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.10.2024 01:20).

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