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Avatar von zimmermann
  • zimmermann

mehr als 1000 Beiträge seit 27.12.2000

ganz einfach:

> Informationen dieser Art sind auch deshalb rar,
> da Bibliotheken in den Verträgen mit Verlagen
> Verschwiegenheitsverpflichtungen eingehen,
> die es ihnen untersagen, Aussagen über die
> Kosten der Vereinbarungen zu treffen.

Das wird ja immer laecherlicher !

Derartige Klauseln koennen einfach per Gesetz
als unzulaessig erklaert werden.
Allg. Hochschulen sind Einrichtungen des
oeffentlichen Rechtes, sie werden zum ueberwiegenden
Teil von staatlichen Geldern und Zuschuessen
finanziert und haben einen (oeffentlichen)
Bildungsauftrag. Weiterhin koennte man auch
noch beschliessen, das derartige Literatur,
sofern sie dem Bildunsauftrag zugerechnet wird
(und das ist ja in der Regel der Fall),zu festgesetzen
Preisen (gecovert werden die Kosten des Verlages -
mit Nachweis-  sowie die Distribution) bezogen
werden kann.

Also, liebe Schweizer: wie waers mit einer
Abstimmung - ihr habt ja _noch_ etwas mehr direkte
Demokratie (um die ich euch beneide) :-)

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