Philippi schrieb am 18.03.2024 23:07:
... bin gespannt, wie die Polizei in Bad Dürkheim mit mir umgehen wird, wenn ich bei den nächsten Wahlen in einem Raum voller älterer Menschen oder Familien die Tonne mit den Wahlzetteln anzünden würde.
Würde mich dann die rot-grüne Presse als mutigen Widerständler auf die Titelseite bringen?
In einer Demokratie ist das nicht gerade heldenhaft - aber Du hättest meinen vollen Respekt, wenn Du den ganzen Tag im Wahllokal zuschaust, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Und das ist nicht ironisch gemeint.
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlbeobachtung.html
Sowohl für das Wahlverfahren der Bundestagswahl als auch der Europawahl gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jede Person hat das Recht, vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachterin oder -beobachter ist nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Jedoch kann der Wahlvorstand Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem Wahlraum verweisen.