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  • Ch.Bukowski

mehr als 1000 Beiträge seit 11.07.2000

Gibt es bei uns verbotene Sender?

Hallo zusammen,

Wolfgang Krieger: Also ich glaube, bei uns wäre das nicht strafrechtlich relevant. Ausgenommen, wenn dieser Sender, Fernseh- oder Rundfunk oder was immer es ist, sozusagen auf der schwarzen Liste steht und in Deutschland verboten ist.

[Hervorhebung von mir]

Hab' ich da 'was verpasst? Ist die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" vom 01.09.1939 wieder in Kraft getreten?

Das haben wir ja erlebt mit einigen russischen Sendern, die dann aufgrund des Ukraine-Krieges bei uns verboten wurden. Also, die Lizenz wurde ihnen entzogen. Aber das ist noch mal etwas anderes als Spionage.

- Ach, doch nicht ganz. Es erscheint nahezu possierlich, wie Herr Krieger hier argumentative Pirouetten dreht. Das Beispiel zeigt jedoch, wie bigott unsere Machthaber mit dem Thema Rundfunkzensur umgehen.

Vor diesem Hintergrund sind m.E. auch die Bestrebungen zu betrachten von regelmäßig erscheinenden Youtube-Kanälen ö.ä. eine Rundfunklizenz verlangen zu können. Abgesehen davon, dass diese jährlich einen vierstelligen Betrag kostet bietet sich hier die Möglichkeit staatlicher Zensur durch die Hintertür. An diese Option muss ich immer wieder denken, wenn in den Medien davon die Rede ist, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen in Russland und wohl bald auch in Georgien als "ausländische Agenten" registrieren müssen.

Wehret den Anfängen, über die man auch bei uns spätestens seitdem der Sender "Russian Times" der Öffentlichkeit vorenthalten wird, bereits weit hinaus gegangen ist!

Schöne Neue Welt,
ChaBuko

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