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  • Melbar Kasom

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2014

Die Pendlerpauschale

wird nicht von der Einkommenssteuer abgezogen, sondern vom Einkommen,
Und wir überhaupt erst ab 25 km/Tag einfache Tour wirksam, weil mit der "Werbungskostenpauschale" verrechnet.

Am Ende bleiben netto ein paar ct/km übrig, die der Fiskus nicht bekommt.

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