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  • weltinbildern

762 Beiträge seit 21.02.2003

Re: Ich wage mal zu vermuten...

Rkahr schrieb am 04.03.2024 12:48:

Entgegen der öffentlichen Meinung ist es so, dass ÖFFENTLICH die Polizei keine KI nutzen darf, schon gar nicht zur Gesichtserkennung. Das geht ja gegen den Datenschutz.

Meines Wissens dürfen sie Gesichtserkennung nicht Verdachtsunabhängig nutzen (z.B. die KI Auswertung von Überwahungskameras im öffentlichen Raum) für die Fahndung aber schon.
Zumal es sich ja um im Internet öffentlich zugängliches Bildmaterial handelte ( Fotos auf der Webseite eines Tanzsportclubs).
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Kriminaltechnik/Biometrie/Gesichtserkennung/gesichtserkennung_node.html

Was anderes ist mit "Tut das Not dass bei den Durchsuchungen jeder Bewaffnet ist? ".

Das man bei der Fahndung nach Verdächtigen, die - vorwiegend- wegen bewaffneten Raubüberfällen gesucht werden, Waffen bei sich hat finde ich wenig verwunderlich...
Das man ein Gartentor aufschiesst, oder z.B. auf einen wagen Verdacht hin Blendgranaten einsetzt schon ( und warum man dazu Polizeischützenpanzer dekorativ platzieren muss auch ;-)

Ich hoffe mal du hast dein SEK Trauma inzwischen verarbeitet ( dass sowas wirklich belastend ist kenne ich aus Erzählungen von Freunden die - im Rahmen einer Terrorfahndung - dadurch geweckt wurden, dass sich SEK vom Dach abseilt, durch die Fenster brechen und ihnen eine Maschinenpistole ins Gesicht halten)

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