Neinheit schrieb am 04.03.2024 13:43:
Die Antort ist einfach und die Argumentation des Autors konsistent:
Dabei wird einfach das Adjektiv "mutmaßlich" vergessen, dass eigentlich zwingend notwendig ist, solange sie nicht rechtskräftig wegen RAF-Mitgliedschaft verurteilt wurden oder sich selbst dazu bekennen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Armee_Fraktion#Aufl%C3%B6sung_im_Jahr_1998_und_die_Zeit_danach
Der Mann im Mond Existiert nicht.
Fehlt hier auch ein "Mutmaßlich"?
Normalerweise nicht. Und normalerweise auch nicht bei der Auflösung der RAF. Aber wenn man bei anderen, als gesichert geltenden Dingen ein fehlendes "mutmaßlich" moniert, sollte man sich an die eigenen Ansprüche halten.
Und zu dem Artikel: Das da genannte Schreiben ist unerheblich. Es macht keinen Unterschied ob man wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" oder "Mitgliedschaft in einer mittlerweile aufgelösten terroristischen Vereinigung" verknackt wird. Das kann ein Indiz für Verjährungsfristen sein, ist aber keine irgendwie nachweisbare Abwicklung. Besonders wenn weiterhin Verbrechen begangen werden um die Mitglieder im Untergrund zu unterstützen.