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  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Re: Die Antwort ist einfach!

Neinheit schrieb am 04.03.2024 14:07:

bickerdyke schrieb am 04.03.2024 13:58:

Neinheit schrieb am 04.03.2024 13:43:

Die Antort ist einfach und die Argumentation des Autors konsistent:

Dabei wird einfach das Adjektiv "mutmaßlich" vergessen, dass eigentlich zwingend notwendig ist, solange sie nicht rechtskräftig wegen RAF-Mitgliedschaft verurteilt wurden oder sich selbst dazu bekennen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Armee_Fraktion#Aufl%C3%B6sung_im_Jahr_1998_und_die_Zeit_danach

Der Mann im Mond Existiert nicht.

Fehlt hier auch ein "Mutmaßlich"?

Normalerweise nicht. Und normalerweise auch nicht bei der Auflösung der RAF. Aber wenn man bei anderen, als gesichert geltenden Dingen ein fehlendes "mutmaßlich" moniert, sollte man sich an die eigenen Ansprüche halten.

Und zu dem Artikel: Das da genannte Schreiben ist unerheblich. Es macht keinen Unterschied ob man wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" oder "Mitgliedschaft in einer mittlerweile aufgelösten terroristischen Vereinigung" verknackt wird. Das kann ein Indiz für Verjährungsfristen sein, ist aber keine irgendwie nachweisbare Abwicklung. Besonders wenn weiterhin Verbrechen begangen werden um die Mitglieder im Untergrund zu unterstützen.

Weil Du davon überzeugt bist, daß der Verdacht gegen Klette, mitglied der RAF gewesen zu sein, gerechtfertigt ist, soll man das "Mutmaßlich" also trotz fehlendem Gerichtsurteil weglassen?

Sagen wir mal so... mir wäre es nicht aufgefallen dass es fehlt.

Da bin ich aber sher erleichtert, daß Du nicht im Journalismus oder gar in der Rechtsprechung tätig bist!

ja. nicht zuletzt aus diesem Grund.

Aber wenn ich mich bei anderen drüber beschwere, sollte mir nicht zwei Absätze weiter unten der gleiche Fehler unterlaufen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.03.2024 14:19).

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