Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

52 Beiträge seit 17.05.2024

Deutschland: Staat = Exekutive

Gemeint ist mit "Staat" in Deutschland zwangsläufig fast ausschließlich die Exekutive, denn Gewaltenteilung gibt es hier nur rudimentär:

- So wurde staatsrechtlich wie medial schon in den 1950er Jahren kritisiert, dass durch die "Fraktionsdisziplin" eine zunächst per Grundgesetz mehr oder weniger noch beabsichtigte Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative weitestgehend aufgelöst ist, der renommierte Presserechtler Löffler warnte vor dem "Parteienstaat", das BVerfG stellte diesem 1962 im Spiegel-Urteil wenigstens eine davon unabhängige Presse zur öffentlichen Kontrolle gegenüber, die jedoch derzeit erodiert.

- Die Judikative untersteht in Deutschland der Exekutive, die gewünschten Richter werden von ihr ernannt und befördert. Die Staatsanwälte unterstehen sowieso direkt weisungsgebunden den Justizministern und werden entsprechend eingesetzt.

Dies zu ändern, müssten die Parteien im Parteienstaat ihre Macht selbst abgeben, denn das Volk hat auf Bundesebene gar kein direktes Mitspracherecht, die Parteien stehen über dem Volk. Macht hat es an sich, das sie sich weiter konzentriert. Abgegeben wird sie meist nur per massivem äußeren Druck an andere, selten dem Volk.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten