Eine abgegebene Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung hat zehn Jahre Gültigkeit (bis zur nächsten Volkszählung). Seit 2005 ist es möglich, die persönliche Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung kurzfristig durch eine sogenannte Ad-hoc-Erklärung abzuändern. Um Missbrauch vorzubeugen, tritt die Änderung erst zwei Jahre nach Abgabe der Abänderungserklärung in Kraft. Die Einführung der Ad-hoc-Erklärung wird auch als Grund angesehen, der 2011 zu einem erstmaligen Ausbleiben von sozialen Spannungen zwischen den Sprachgruppen im Vorfeld der periodischen Volkszählungen geführt hat.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ethnischer_Proporz_(S%C3%BCdtirol)
Sein wir Ehrlich zu uns selber, daß wohl größte Übel der EU liegt doch in unserer festzementierten Volkszugehörigkeit. Könnten wir wie die Südtiroler regelmäßig über unsere Volkszugehörigkeit selber entscheiden wäre das Leben für viele von uns angenehmer. Der kranke Zwang unbedingt einer bestimten Volksgruppe angehören zu müssen ohne die Möglichkeit zu haben selber einer Wunschgruppe angehören zu dürfen schnürrt sicher nicht nur mir den Hals zum atmen zu.