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  • seneca13

954 Beiträge seit 23.07.2012

Bin verwundert - ist der Text ein Remake von vor 2000?

Primär knüpft die Staatsbürgerschaft an das Abstammungsprinzip an

kommt mehrfach im Text vor .... rechtlich sieht es aber so aus!

Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von ausländischen Eltern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Diese Kinder müssen sich grundsätzlich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden, die sogenannte Optionspflicht. Durch das am 20.12.2014 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde der Kreis der Optionspflichtigen jedoch weitreichend eingeschränkt.
....
Generell haben Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereits nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland einen Einbürgerungsanspruch. Die Mindestaufenthaltsdauer ist für Ehegatten Deutscher in der Regel kürzer.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/staatsangehoerigkeitsrecht/2088844

Was also bezweckt der Autor?
Und, wie handhaben das andere Staaten?
Wie schnell könnte ich Französin werden?

Eine Einbürgerung ist auf Antrag möglich, wenn der Einzubürgernde fünf Jahre (unter Umständen verkürzbar auf zwei Jahre) legal in Frankreich lebte, seinen Lebensunterhalt selbst verdient und keine Straftaten begangen hat. Dies gilt auch für Kinder ausländischer Eltern, die in Frankreich geboren wurden: Sie können mit Erreichen der Volljährigkeit die französische Staatsbürgerschaft beantragen und erhalten sie in den meisten Fällen.

Und selbstverständlich "diskriminiert" Staatsangehörigkeit - immer - in jedem Staat!
Zwischen denen, die sie besitzen und jenen, die nicht.
Denn ja, sie drückt eine Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Staat aus, bei uns vor allem in Hinblick darauf, wer Wahlrechte hat.
Aber weitere Rechte gelten - Gleichheit vor dem Gesetz etc. - für Staatsangehörige und Personen, die im Inland leben, gleichermaßen, das garantiert das GG.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.11.2023 05:38).

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