Ansicht umschalten
Avatar von Kalman
  • Kalman

mehr als 1000 Beiträge seit 17.10.2002

Deutsche Staatszugehörigkeit ist nicht deckungsgleich zu Volkszugehörigkeit

Einfach googeln:

BVFG § 6 Volkszugehörigkeit. (1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

Hier mehr Copy Paste:

Deutsche Volkszugehörigkeit
Die deutsche Volkszugehörigkeit beschreibt die Zugehörigkeit zu dem deutschen Volk beziehungsweise der deutschen Nationalität. Dabei gilt sie auch für Vertriebene.

Was ist die deutsche Volkszugehörigkeit?
Die deutsche Volkszugehörigkeit ist nicht identisch mit der deutschen Staatsbürgerschaft. Vielmehr beschreibt die deutsche Volkszugehörigkeit die persönliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu Deutschland aufgrund von kultureller Prägung, Herkunft oder Sprache. Auch ein Vertriebener kann daher die deutsche Volkszugehörigkeit haben.

Warum gilt die deutsche Volkszugehörigkeit auch für Vertriebene?
Die deutsche Volkszugehörigkeit ist dabei nicht verfassungsrechtlich festgelegt. Stattdessen wird sie im §6 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) geregelt. Laut des Gesetzes ist ein deutscher Volkszugehöriger eine Person, die sich in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat. Dieses Bekenntnis muss die Person bestätigen, beispielsweise durch Sprache, Kultur, Erziehung oder auch die Abstammung. So umfasst die deutsche Volkszugehörigkeit nicht nur deutsche Staatsbürger. Auch Personen, die aus Deutschland geflüchtet oder vertrieben worden sind (Vertriebene), werden einbezogen. Dafür müssen sie sich dem deutschen Volk zugehörig fühlen und dies auch beweisen können.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten