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  • mecce

mehr als 1000 Beiträge seit 02.02.2001

Ex iniuria ius non oritur

„Aus Unrecht entsteht kein Recht.“
Dieser Rechtsgrundsatz sollte eigentlich auch der Anwältin bekannt
sein. Demzufolge ist die Verallgemeinerung "der in Deutschland lebenden Menschen" falsch.
Zitat aus dem Artikel:
"Im Umkehrschluss kann die Vorenthaltung der Staatsbürgerschaft diskriminierend wirken. In Deutschland lebende Menschen aus der Gemeinschaft der Staatsangehörigen auszuschließen, widerspricht dem demokratischen Prinzip der rechtlichen Gleichheit, das in Art. 3 GG verankert ist." Man muss schon einschränken wer sich
hier rechtmäßig aufhält bzw. lebt und wer nicht. Wenn man das Wort
"rechtmäßig" einfügt kann man der Aussage der Autorin zustimmen, so aber eben
nicht. Genau so ist es zum Beispiel unmöglich das ein Dieb gestohlenes Gut rechtmäßig verkaufen kann, das folgt eben schon aus dem entsprechenden Rechtsgrundsatz und muss nicht extra im Gesetz stehen. Menschrechte gelten natürlich für alle Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus, Deutscher Staatsbürger zu sein, ist aber nun meines Wissens nach kein Menschenrecht, überhaupt Staatsbürger eines Staates zu sein wiederum schon (Im Sinne vom Schutz vor willkürlichen Zwangsausbürgerungen), aber man kann sich das Land nicht nach Lust und Laune aussuchen. Ansonsten hätte jeder ja das Recht Bürger jedes beliebigen Staates auf der Welt zu sein, sobald man es irgendwie dorthin geschafft hat. Man muss auch berücksichtigen das das deutsche GG nur eine von vielen Verfassungen in vielen Ländern der Welt ist. Wenn dann jeder den Anspruch erhebt, das "seine Verfassung" für alle gilt, dann ist das Chaos vorprogrammiert. Also missinterpretiert die Autorin das GG entweder unwissentlich oder absichtlich, und das zweite will ich mal nicht annehmen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.11.2023 20:41).

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