Die Annahme von Spenden und seien es auch Schwarzgeldspenden ist nicht verfassungswidrig.
Es ist vielleicht unmoralisch, da gehe ich mit. Aber nicht verfassungswidrig, allenfalls entgegen des Parteifinanzierungsgesetzes.Sie sollten mal für sich klären, wo eine Schwarzgeldspende gegen die Verfassung verstößt. Ich bin gespannt auf den Bogen.
nichts leichter als das, du hast es schon erwähnt
Zitat
"Als CDU-Spendenaffäre oder Schwarzgeldaffäre wird allgemein die 1999 aufgedeckte illegale Spendenpraxis der CDU in den 1980er und 1990er Jahren unter dem damaligen CDU-Parteivorsitzenden und Bundeskanzler Helmut Kohl bezeichnet."
Johnathan