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  • Hochrheinpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 18.05.2013

Re: Staatsangehörigkeit regelt die Verfassung

Über das Grundgesetz gab es nie ein Referendum. Sonst dürfte es sich Verfassung nennen. Man fand das Nachkriegsvolk damals nicht mündig genug, dies im Referendum über die Verfassung abstimmen zu lassen. Zur Einigung wäre eigentlich ein guter Zeitpunkt gewesen, dies nachzuholen.

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