Sondern man den Bürgerstatus sich erstmal erarbeiten muss. Sei es durch Grundeigentum, Mindestvermögen oder Zunft- bzw. Innungszugehörigkeit. Und dann gibt es erst das Wahlrecht. So wie früher in den "Freistaaten".
Sondern man den Bürgerstatus sich erstmal erarbeiten muss. Sei es durch Grundeigentum, Mindestvermögen oder Zunft- bzw. Innungszugehörigkeit. Und dann gibt es erst das Wahlrecht. So wie früher in den "Freistaaten".