nicolas/ schrieb am 12.03.2022 18:31:
...sollte die Staatsanwaltschaft sich wirklich darauf beziehen. Bin kein Anwalt, aber das Gesetz scheint mir in eine völlig andere Richtung zu zielen:
"Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Vielleicht gefährdet der Kampf gegen Nazis in der Bundeswehr und der Polizei ja den Bestand der Bundesrepublik oder die Verfassungsgrundsätze? In der Ukraine stellen die ja schließlich auch den kampfwilligen Teil der Streitkräfte. :-P