Ansicht umschalten
Avatar von Tobias Claren
  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Re: § 90b StGB scheint mir hier aber weit hergeholt...

nicolas/ schrieb am 12.03.2022 18:31:

...sollte die Staatsanwaltschaft sich wirklich darauf beziehen. Bin kein Anwalt, aber das Gesetz scheint mir in eine völlig andere Richtung zu zielen:

"Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Ist der Bruder von dem hier:
https://www.flickr.com/photos/49261409@N03/albums/72157670065360524

Auch bis zu 5 Jahre Knast.
Und natürlich bin ich dafür dass die BRD überwunden wird, und eine komplett neue Verfassung geschaffen wird.
Ja, ich bin gegen den Bestand der BRD.
Und? Das ist absolut legal.
Auch moralisch ist nichts daran auszusetzen.
Die "Logik" mit der das als "falsch", als "böse" dargestellt wird ist die, dass die BRD die "Superdemokratie" (O-Ton von Politikern, besonders von Seppel-Politikern) schlechthin ist.
Es kein besseres Land geben kann.
Ich würde sogar Artikel 1 des Grundgesetz neu formulieren, und auch das wäre absolut legitim!
Dass Artikel 1 nicht gegen eine Person eingesetzt werden darf, weil die sich selbst entwürdigt.
Wer klagte damals gegen das Verbot des "Zwergenwerfen"?!?
Ich muss das auch nicht gut finden, aber gegen das Verbot geklagt haben Kleinwüchsige.

Und natürlich alle weitere Artikel überprüfen.
Und neue Formulierungen einführen die es absolut unmöglich machen Frauen und Männer ungleich zu behandeln (Wehrpflicht, Flitzer-Paragraph nur gegen Männer...), und Zwangsdienste wären absolut und ohne Ausnahme verboten.
Auch im Krieg und bei Katastrophen.
Außerdem sind jegliche Zwangsgebühren verboten.
Womit GEZ und Krankenversicherungspflicht verboten wären.
Es bleibt ja die TV/Radio-Finanzierung wie in den Niederlanden, Gesundheitssystem wie in Dänemark. Beides aus dem großen Steuertopf. Keine Extra-Steuer, das ist wichtig.
Und idealerweise gleich ein BGE mit rein.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten