Michael Müller schrieb am 14.03.2022 12:39:
In der Vergangenheit hat man, um den politischen Charakter solcher Verfahren zu verschleiern, gern so Pharisäer-Argumente gebracht wie: Wir haben nichts gegen Satire aber hier wird in anderer Leute EIGENTUM (im Kapitalismus das Heiligtum schlechthin) eingegriffen, wenn das alle täten, wo kämen wir denn da hin, wenn das Kinder sehen!!11!
Statt dessen benutzt man ganz offen den Paragrafen mit dem Glimpf. Da fallen so langsam die letzten Schamgrenzen.
Für das "Eigentum Anderer" braucht die Staatsanwaltschaft die Zustimmung von Ströer.
Das ist kein Offizialdelikt.
Und dann geht natürlich nicht StGB 90b.
90/90a/90b war mal das "Heimtückegesetz" der Nazis.
Darauf wollten die Gründer der BRD nicht verzichten.
Ob sich mal ein Staatsanwalt traut wegen "109d StGB - Störpropaganda gegen die Bundeswehr" zu ermitteln?!?
Eigentlich bräuchte es einen extra YouTube-Kanal mit echt harter "Satire" gegen die Bundeswehr in der Soldaten wie die letzten Säufer-Macho-Dumpfhonks und/oder Rechte Verschwörer (ala "Nordkreuz") rüberkommen.
Auch für die Polizei.