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mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.2012

Re: Fachkräftemangel

nicolas/ schrieb am 12.03.2022 18:31:

...sollte die Staatsanwaltschaft sich wirklich darauf beziehen. Bin kein Anwalt, aber das Gesetz scheint mir in eine völlig andere Richtung zu zielen:

"Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Das kommt bei Kritik an der Eignung von [Ohne][Mit]glieder(Innen) der genannten "Organe" sicher in Kürze. Da ist noch viel zu tun.
Wildes Plakatieren ist mit Bußgeld zu ahnden. Wenn man den Delinquenten denn kennt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.03.2022 10:08).

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