ACD schrieb am 13.03.2022 08:06:
Es muss ja erst festgesetllt werden, ob die Aktion illegal war.
Es wird ja jetzt ermittelt.
Wenn Stroehr Anzeige erstattet hat, kann man wegen Sachbeschädigung oder eher Erschleichen einer Leistung vorgehen. Evtl. auch noch der Schaden durch das fehlen der Sicht des eigentlichen Plakat.
Das wäre aber kein Offizialdelikt.
Was jetzt passieren muss, das Plakat bis Doppel-A0 als Datei anbieten, und dazu aufrufen es legal an möglichst vielen öffentlichen Orten aufzuhängen.
Schaufenster, Fenster der Wohnung zur Straße etc..
Aber ganz besonders in A4 bis A3 hinter die Heckscheibe und Seitenscheibe Rechts von Autos.
Wenn man das Ding in Innenstädten wie Berlin und Köln gefühlt an jeder Straßenecke stehen oder fahren sieht, wird es als Bewegung wahrgenommen.
Auch die hier sind möglich (und legal):
1x A3/A4:
https://pbs.twimg.com/media/EwuQ15ZWQAEPEug?format=jpg&name=4096x4096
2x A5:
https://pbs.twimg.com/media/FMg4rCGXEAAER_Y?format=jpg&name=4096x4096
21x 4cm hoch (für 5cm hohes klares Paketband):
https://pbs.twimg.com/media/FMg4s7eWYAIGZFM?format=jpg&name=4096x4096