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321 Beiträge seit 11.04.2008

Wer rettet das steuerzahlende Wahlvolk vor drohenden Steuer- & Gebührenerhöhunge

Da eingenommene Steuern ohne weitere Milliardenkredite nur einmal ausgegeben werden können, und momentan die staatlichen Einnahmen ofensichtlich noch sprudeln, haben wir ein gravierendes Ausgabe-, d.h eigentlich nur ein eskalierendes Prioritätsproblem!

Politik sollte grundsätzlich und mittelfristig nur ausgeben dürfen, was permanent an Einnahmen gesichert erscheint. Andernfalls verschulden Parlamente künftige Generationen und nehme diesen damit jeglichen Handlungsspielraum (nicht nur zinslast!), verpflichte sie gleichzeitig zwangsweise zur nachträglichen Finanzierung des heutigen (!) Lebenswandels.

Knackpunkt wären unter einer weiterhein strikt einzuhaltenden Schuldenbremse eine restriktive Zulässigkeit von gezielt definierten Infrastrukturinvestitionen, bzw. ausnahmsweise (!) parteiunabhängig transparent begründbar akzeptierten Ausgabenerweiterungen über Kredite (nur über Zweidrittel Mehrheiten?).

Unabhängig von dabei mehrjährig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen (und kostenexplosionsrisiken; BER, Stuttgart 21, zweite Stammstrecke, in München, Bundeswehrgerät) resultiert beim verlotterte Verhalten der aktuell agierenden Politkomikerkaste (gleich welcher Farbe!!) daraus ein nicht mehr wirklich beherrschbares Hochrisiko, was denn so alles über unaufschiebbare "Infrastrukturrealisierungen" des Staates (nicht in Form von Subventionen, Steuererleichterungen oder gar Kaufprämien) finanziert werden müsste (bzw. politisch zu verstehen wäre).

Dabei wird doch hinsichtlich der allermeisten staatlichen Infrastrukturmodernisierungsnotwendigkeiten oder einer wertsteigernden Innovationsförderung keiner wirklich objektiv wiederlegen können, das dies weitgehend auf parlamentarischer Untätigkeit, Verdrängung oder Verniedlichung von Herausforderungen in den Vorjahren bzw. vorherigen Legislaturperionden zurückzuführen ist. Parteisoldaten gaben schon während der Nullzinsperiode bzw. "Budgetreserven" lieber das Steuergeld für Klientel-Buddys oder fragwürdige Einzelmaßnahmen (Wolkenkuckucksprojekte) aus, als sich der Hauptaufgabe für Abgeordnete zu stellen: Was ist legislativ "abzuarbeiten", um das bundesdeutsche demokratische Staatswesen auf zukünftige wirtschaftliche und gesellschaftliche "Veränderungen" vorzubereiten.

Nur keine öffentlich schmerzhafte Debatte hinsichtlich kurzfristiger Ausgabeprioritäten oder aar mittel- und langfristiger Grundssatzentscheidungen bzw. Ausgabeverschiebungen. Allem Wohl und keinem Weh!

Und die Politpalaverer werden sich kaum ändern, wenn ihnen nicht "auf Grund einer Klage von wem auch immer" deutliche (Ausgabe-) Grenzen (einschließlich konkreter Finanzierungskalkulationen für notfallbegründungen) gesetzt werden. Die heute klagende Opposition waren allerdings die 16-Jahre regierenden Vrsager von gestern! Politische Handlungsfreiheiten legitimieren in einer inzwischen leider zu beklagenden Pateiendemokratur nicht jeden demokratischen Unsinn!

Aussitzen der Debatte für künftige Rentenbezuschussung (Bund > 80 Mrd. p.a.) nach 2024
Vertagen von knallharten Kostendämpfungseingriffen bei Bundeswehrbeschaffungsabläufen in Milliardenhöhe (nicht nur Sondervermögen).

Weiterhin kein Straftatbestand der Veruntreuung sowie Vorteilsannahme für Abgeordnete (z.B. hinsichtlich Wahlkreisbevorzugung bei Staatsaufträgen und somit Beschaffungsaufwandsverschleierung), einschließlich persönliche Haftungsrisiken bei staatlicher Auftragsvergabe ohne rechtlich angemessene Umsetzungssicherheit (250 Mio. Maut-Schadensersatz für den Bund).

Legislativ unterlassene Novellierungen zur drastischen Einschränkung (bzw. Sanktionsumfangsrealisierung mit Vorteilsabschöpfung in Verbindung mit materiell und personell dazu aufgestellten Funktionsebene) der Geldwäsche, sowie der gewerblichen Steuerhinterziehung (Betriebsprüfungen nur alle x Jahre, wobei x > 5 Jahre und mehr).
Auslagerung von finanziellen Verpflichtungen (bzw. Kostenrisiken) in Schattenhaushalte, Sondervermögen (vgl. BRH-Bericht) oder staatliche GmbHs ohne legaldefinierte Transparenzvepflichtungen (z.B. als GmbH Veröffentlichungsvorgabe bei staatlichen Gesellschaftern mit Anteil > 24,9 %).

Bisher keine wirksamen Schritte zur Dämpfung der Kostenexplosion im gesamten Gesundheitsbereich (von der Notfallrettung, über ärztlichen Bereitschaftsdienst und Praxishonorar , bis zu statinärem Klinikbetrieb und Pflegeeinrichtungen) und somit zusätzliche Milliarbenzuschüsse (Betreiber, Krankenkassen) ohne Aussicht auf deutliche Reduzierungen.

. . . . (da gibt es noch viel mehr ..)

Wären Staatsschulden weiterhin "zum Nulltarif" zu haben, gäbe es für keinen Politiker irgendeinen Grund zur Mäßigung bei der Realisierung ihm und seiner Klientel lieben Projekten.

Denn sonst müssen wir selbst später entweder im Alter für die heute parlamentarisch praktizierte Ausgabenverantwortungslosigkeit"blechen", oder letztendlich unsere Kinder und Kindeskinder!

Also schützen wir unsere grundgesetzliche Schuldengrenze!

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