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  • Gregor Horst

mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.2002

Das BVerfG sagt: Nein.

Bitte schau dir die Entscheidungen des BVerfG bzgl der
Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer an. Eine Ungleichbehandlung
von Barvermögen und anderem Vermögen ist in Deutschland nicht
zulässig. Es muss für alle Arten von Vermögen der gleiche Steuersatz
und die gleichen Freibeträge angesetzt werden. Daher liegt die
Vermögensteuer seit Jahren auf Eis und bei der Erbschaftsteuer ist
ein unglaublich kompliziertes Recht entstanden, das wohl wenig
realistische Chancen hat, wenn es in naher Zukunft vor dem BVerfG
landet.
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