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Avatar von Weserpirat
  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Diese Teile des GG stehen nicht unter Ewigkleitsklausel

und können dementsprechend geändert werden...,

Und als Alternative 52% Kapitalertragssteuer ohne Freibeträge wäre
auch zulässig, verwendet für hohe Tilgungen.....
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