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  • Gregor Horst

mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.2002

Re: Diese Teile des GG stehen nicht unter Ewigkleitsklausel

Weserpirat schrieb am 12. November 2011 12:44

> und können dementsprechend geändert werden...,
Da hast du prinzipiell Recht, da nur Art 1 und Art 20 unter eben
dieser Klausel stehen, allerdings kann ich mir schwierig ein
sinnvolles Rechtsystem vorstellen, das ohne ein Äquivalent zum Art 3
GG auskommt...

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